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   AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16   

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https://dejure.org/2018,36022
AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16 (https://dejure.org/2018,36022)
AG Stendal, Entscheidung vom 20.04.2018 - 4 Lw 31/16 (https://dejure.org/2018,36022)
AG Stendal, Entscheidung vom 20. April 2018 - 4 Lw 31/16 (https://dejure.org/2018,36022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG, § 9 Abs 1 Nr 3 GrdstVG, § 9 Abs 5 GrdstVG
    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Ungesunde Bodenverteilung bei Veräußerung eines einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücks; Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Verkehrswert und Kaufpreis

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Auszug aus AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16
    Seit der Entscheidung des BGH vom 29.04.2016, Az.: BLw 2/12 lässt sich diese Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1

    Auszug aus AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung hierzu auf den in der auf Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Entscheidung des EuGH vom 16.07.2015 (Az. C - 39/14) enthaltenen Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bezug genommen.
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16
    Denn dies ist dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Preis den Verkehrswert - wie hier - um mehr als 50 % übersteigt (BGH, NJW-RR 2014, 1168, 1169).
  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68

    Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung

    Auszug aus AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16
    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof in dem zitierten Beschluss vom 29.04.2016 seine bisherige gefestigte Rechtsprechung, die er mit der Entscheidung vom 02.07.1968 (BGHZ 50, 297 ff.) begründet hatte, zumindest ausdrücklich nur insoweit aufgegeben hat, als auf den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert abzustellen ist.
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Zur Preismissbrauchskontrolle gemäß §

    Die Rechtsprechung hat sich - soweit ersichtlich - allerdings bislang im Wesentlichen mit der Ermittlung des Marktwertes in Fällen befasst, in denen die BVVG als "staatliche Einrichtung" landwirtschaftliche Grundstücke im Rahmen eines "offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahrens" an den Meistbietenden veräußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2018 - BLw 3/17 - NJW-RR 2018, S. 848 ff., Rn. 7, zitiert nach juris; vorangehend: OLG Jena, Beschluss vom 7. August 2017 - Lw W 415/16 - RdL 2017, S. 350 ff., Rn. 33, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 29. April 2016 - BLw 2/12 - AuR 2016, S. 261 ff., Rn. 28 ff.; nachfolgend: OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ww 12/10 - RdL 2019, S. 349 ff., Rn. 33, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 Ww 10/13 - AUR 2018, S. 182 ff., Rn. 40 ff.; AG Stendal, Beschluss vom 20. April 2018 - 4 Lw 31/16 - RdL 2018, S. 271 ff., Rn. 15).
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